In diesem modernen Land Schweiz – wo jedermann stolz ist auf die Bürgerrechte – haben immer noch nicht alle mündigen Personen die gleichen Rechte und Pflichten! Das ist absolut stossend und muss sich ganz schnell ändern!
Bestehendes Gesetz mit Ergänzungen
Art. 1
I. Zweck
Dieses Gesetz bezweckt, Turnen und Sport im Interesse der Entwicklung der Jugend, der Volksgesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit zu fördern. Hierzu trifft der Bund folgende Massnahmen:
Noch immer müssen sich lesbische Sportlerinnen und schwule Sportler verstecken aus Angst, ausgegrenzt und ausgelacht zu werden, obwohl sie sportlich ebenso leistungsfähig sind wie ihre heterosexuellen Kolleginnen und Kollegen.
Im Spitzensport kann das Bekanntwerden der Homosexualität sogar den Verlust des Arbeitsplatzes oder der Sponsoringverträge und damit der wirtschaftlichen Existenz bedeuten.
Dieses Ziel gehört in ein zeitgemässes und zukunftweisendes Sportförderungsgesetz!
Dieses Prinzip steht auch an erster Stelle in der Ethik-Charta im Sport, welche zwar von Swiss Olympic und weiteren namhaften Sportverbänden angenommen, aber noch zu wenig in die Wirklichkeit umgesetzt wurde.